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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie Rückenwind

Stand 25.06.2018
Im Folgenden werden Vertragspartner der Akademie Rückenwind als Teilnehmer und die Akademie Rückenwind als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

§1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Schulungen, Seminare und Trainings.
1.2 Angebote und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Teilnehmer werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§2 Teilnehmerzahl
2.1 Die Teilnehmerplätze in den Veranstaltungen sind begrenzt.
2.2 Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

§3 Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt
3.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
3.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich oder online bei der Akademie anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhält.
3.3 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Akademie.
3.4 Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
– Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 25% des Seminarpreises.
– Bei Rücktritt von 29 bis 15 Tagen vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarpreises.
– Bei Rücktritt vom 14. bis 1. Tag vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des Seminarpreises
– Umbuchung bis 15 Tage vor Seminarbeginn kostenlos
– Umbuchung bei weniger als 14 Tagen bis Seminarbeginn 25€ Bearbeitungsgebühr
3.5. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
§4 Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Akademie.
4.2 Wenn nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, müssen 50% der Seminargebühr sofort entrichtet werden, der restliche Betrag ist spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn fällig.

§5 Durchführung von Veranstaltungen
5.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.5.2 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
5.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw.
5.4 Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Referenten oder unvorhersehbare Ereignissen behält sich die Akademie das Recht vor, einen anderen Referenten für das jeweilige Seminar einzusetzen.
5.5 Wird kein Ersatzdozent gestellt, besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung der gesamten Seminargebühr. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
5.6 Die Akademie kommt für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf.

§6 Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz
6.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.
6.2 Die Akademie speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

§7. Haftung
7.1 Die Teilnahme an unseren Ausbildungen kann keine ärztliche Behandlung oder Therapie ersetzen. Sie bestätigen mit dem Vertragsschluss, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, unsere Veranstaltung ohne Gefahr für Ihre Gesundheit zu absolvieren. Treten dennoch Komplikationen auf, informieren Sie bitte umgehend die Kursleitung.
7.2 Die Haftung der Akademie für alle Arten von Schäden, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folgeschäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung der Akademie – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt
7.4. Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die die Akademie haften soll, unverzüglich der Akademie anzuzeigen. Jegliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

§8 Mitwirkungspflicht
8.1 Die Naturerlebnisse wie z.B. Feuermachen oder das Beschaffen von Holz im Wald birgt Gefahren. Diese Gefahren kann das geschulte Personal des Veranstalters zwar auf ein Minimum reduzieren, aber nie völlig ausschließen. Von jedem Teilnehmer wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistischer Selbsteinschätzung gefordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Gefahren oder Störungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung beizutragen.
8.2 Beanstandungen sind beim Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

§9 Schweigepflicht
Auch wenn wir keiner gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, sehen wir es als unsere persönliche Verpflichtung über persönliche Prozesse, Aussagen und Details von Teilnehmern Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Gleichzeitig verpflichtet sich der Teilnehmer private Details und Aussagen anderer Teilnehmer während der Veranstaltungen nicht nach außen zu tragen.

§10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
10.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie.
10.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, ist der Sitz der Akademie.
10.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen